Weltgipfel Rio de Janeiro, 1992
Einleitung
Die UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED = UN Conference on Environment and Development) wurde über mehrere Jahre vorbereitet, u.a. durch ein eigens dafür
gegründetes Sekretariat in London, durch Berichte aus über 120 Ländern und durch Expertenarbeitsgruppen aus verschiedenen UN-Gremien wie der UN-Wirtschaftskommission UNCTAD, den UN-Entwicklungsprogramm UNDP und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO sowie der Weltorganisation für Meteorologie WMO. An der Konferenz in Rio de Janeiro vom 3.-14.6.1992 nahmen rund 10.000 Delegierte aus 178 Staaten teil.
Ergebnisse
Bis zur Rio-Konferenz und der Verabschiedung wichtiger Dokumente war es ein langer Weg, auf dem zwischen den
beteiligten Regierungen teilweise heftig gerungen wurde. Am Ende der Konferenz sollten schließlich Ergebnisse stehen, die das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung von Empfehlungen
einer unabhängigen Kommission zu politisch und rechtlich verbindlichen Handlungsvorgaben weiterentwickeln sollten. Nicht nur umweltpolitische Probleme
waren Gegenstand der Konferenz; vielmehr sollten auch die drängenden globalen Entwicklungsprobleme im umweltpolitischen Zusammenhang behandelt werden. Ziel war es, die Weichen für eine weltweite,
nachhaltige Entwicklung zu stellen. Dabei war insbesondere die Abhängigkeit des Menschen von seiner Umwelt und die Rückkopplung weltweiter Umweltveränderungen auf sein Verhalten bzw. seine
Handlungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Schlussendlich kamen in Rio fünf „Dokumente“ zustande, die vor dem Hintergrund der Vielzahl der
Interessengegensätze (z.B. beim Thema Wald oder Klimaschutz) von vielen Seiten als ein erfolgreicher Schritt für eine globale Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft gesehen
werden:
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Die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung: In den 27
Prinzipien (Grundsätzen) der Rio-Deklaration wurde u.a. erstmals global das Recht auf nachhaltige Entwicklung (sustainable development) verankert. Weiter wurden das Vorsorge- und das
Verursacherprinzip als Leitprinzipien anerkannt. Als unerlässliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung werden u.a. die Bekämpfung der Armut, eine angemessene Bevölkerungspolitik,
Verringerung und Abbau nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen sowie die umfassende Einbeziehung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse genannt.
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Die Klimaschutz-Konvention: Die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen
über Klimaveränderungen sieht vor, dass die Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen auf einem Niveau stabilisiert wird, welches eine gefährliche Störung des Weltklimas verhindert. Nach
Einschätzung des IPCC muss der Ausstoß an CO2 bis 2050 weltweit um mindestens 60 Prozent reduziert werden, um den Klimawandel in vertretbaren, also "ungefährlichen" Grenzen zu halten.
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Die Biodiversitätskonvention: Die Biodiversitätskonvention ist ein
Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Welt soll die biologische Vielfalt erhalten und ihre Grundelemente auf gerechte und ausgewogene Art nachhaltig nutzen. Konkret heißt dies,
dass die Nutzung so erfolgen muss, dass die biologische Vielfalt langfristig nicht weiter gefährdet wird. Die Länder haben das Recht, über ihre biologischen Ressourcen zu verfügen, sind aber
auch dafür verantwortlich, dass ihre biologische Vielfalt erhalten bleibt und dass ihre biologischen Ressourcen auf nachhaltige Weise genutzt werden.
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Die Walddeklaration: stellt Leitsätze für die Bewirtung, Erhaltung und
nachhaltige Entwicklung der Wälder der Erde auf. Gemäß dieser eher unverbindlichen Absichtserklärung sollen Wälder nach ökologischen Maßstäben bewirtschaftet, erhalten und geschützt werden.
Eine verbindlichere Wald-Konvention, wie sie von den Industriestaaten gewünscht wurde, scheiterte am Widerstand der Entwicklungsländer.
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Die Agenda 21: Nach der Agenda 21 sind es in erster Linie die Regierungen
der einzelnen Staaten, die auf nationaler Ebene die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung planen müssen in Form von Strategien, nationalen Umweltplänen und nationalen Umweltaktionsplänen.
Dabei sind auch regierungsunabhängige Organisationen und andere Institutionen zu beteiligen.
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Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung: auf der Rio-Konferenz wurde
ein regierungsübergreifendes Verhandlungskomitee (INCD = Intergovernmental Negotiating Committee) ins Leben gerufen, dessen Aufgabe die Vorbereitung einer Konvention zur Bekämpfung der
Wüstenbildung in den Ländern, die schwer unter Dürre und/oder Wüstenbildung litten, insbesondere in Afrika, bestehen sollte. Dieses Komitee, 1993 gegründet, beschloss nach fünf vorbereitenden
Sitzungen am 17. Juni 1994 in Paris die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD = U.N. Convention to Combat
Desertification).